Rechnungsprogramm Handwerk: Was jetzt zählt
Welches Rechnungsprogramm im Handwerk E-Rechnungen, Abschläge, Aufmaß und GoBD-Ablage beherrschen muss – samt Prüfliste für die Auswahl.
Alle Beiträge zum Thema Buchhaltung.
Welches Rechnungsprogramm im Handwerk E-Rechnungen, Abschläge, Aufmaß und GoBD-Ablage beherrschen muss – samt Prüfliste für die Auswahl.
Word und Excel dürfen Vorstufe bleiben, wenn ein geprüfter Prozess strukturierte Rechnungen erzeugt, versendet und im Original aufbewahrt.
Digitalisierte Belege müssen strenge Vorgaben erfüllen. So prüfen Handwerksbetriebe ihre Ablage vor der nächsten Betriebsprüfung.
Welche Steuerbelege dürfen 2026 weg? So prüfen Handwerksbetriebe ihre Unterlagen, bevor sie Akten oder Dateien endgültig löschen.
Corona-Sonderzahlungen, Betrugsmails und elektronische Kassen: Diese Steuer-Themen sollten Handwerksbetriebe jetzt prüfen.
Ein Gesetzentwurf plant Änderungen bei Belegausgabepflicht und Kassen-Nachschau. Was Handwerksbetriebe jetzt vorbereiten sollten.
Baubetriebe können Leistungsverzeichnisse anhängen und Abschläge in der Schlussrechnung aufführen – befristet bis 30. Juni 2030.
Erst Jahreskosten, verkaufbare Stunden und persönliche Vorsorge zeigen, ob ein Verrechnungssatz den Betrieb und den Inhaber trägt.
Sie beschreibt nicht die Belege, sondern ihren Weg durch den Betrieb. Was in eine Verfahrensdokumentation gehört, wer sie braucht – und warum ein ausgefülltes Muster gefährlicher sein kann als gar keines.
„Revisionssicher“ steht in keinem Gesetz. Was das Finanzamt tatsächlich verlangt, welche Frist für welchen Beleg gilt – und warum ein Ordner auf dem Server nicht genügt.
Empfangen müssen Betriebe E-Rechnungen längst. Ab 2027 wird auch der Versand Pflicht – für die meisten Handwerksbetriebe. Was jetzt zu tun ist.