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Unabhängiges Journal für HandwerksunternehmerDienstag, 15. September 2026Suche

Kassenführung ab 2027: Diese Änderungen sind geplant

Ein Gesetzentwurf plant Änderungen bei Belegausgabepflicht und Kassen-Nachschau. Was Handwerksbetriebe jetzt vorbereiten sollten.

Handwerksunternehmer prüft Kassenbelege und digitale Kassendaten in seinem Betrieb
FIG. 01 — Geplante Kassenregeln sollten Betriebe frühzeitig prüfen.

Wer Bargeld annimmt, sollte die geplanten Änderungen zur Kassenführung frühzeitig beobachten: Ein Gesetzentwurf sieht ab 2027 unter anderem eine Bagatellgrenze bei der Belegausgabepflicht und eine erweiterte Kassen-Nachschau bei fliegenden Händlern vor. Beschlossen ist bislang nichts. Trotzdem bringt eine rechtzeitige Prüfung der eigenen Abläufe mehr Sicherheit und verhindert, dass später unter Zeitdruck nachgebessert werden muss.

Was bei der Kassenführung geplant ist

Der Gesetzentwurf bündelt mehrere Änderungen, die Betriebe mit Bargeldumsätzen betreffen können. Im Mittelpunkt stehen zwei Punkte: eine mögliche Bagatellgrenze für die Belegausgabepflicht und erweiterte Möglichkeiten der Kassen-Nachschau bei fliegenden Händlern.

Die geplante Bagatellgrenze könnte dazu führen, dass die Belegausgabepflicht bei bestimmten kleineren Vorgängen anders behandelt wird als bisher. Welche Betriebe, Umsätze oder Geschäftsvorfälle letztlich erfasst werden, lässt sich aus dem derzeit bekannten Planungsstand jedoch nicht verlässlich ableiten. Betriebe sollten deshalb weder bestehende Abläufe abschaffen noch technische Einstellungen vorschnell ändern.

Der zweite Schwerpunkt betrifft fliegende Händler. Bei ihnen soll die Kassen-Nachschau erweitert werden. Das ist auch für mobile Handwerksbetriebe relevant, wenn Leistungen oder Waren außerhalb einer festen Betriebsstätte gegen Bargeld angeboten werden. Entscheidend ist dabei weniger die Berufsbezeichnung als die tatsächliche Art des Geschäfts.

Die Grundlage dieser Einordnung ist der Bericht der Deutschen Handwerks Zeitung zu den geplanten Kassenänderungen. Da noch kein Beschluss vorliegt, müssen Betriebe klar zwischen einem politischen Vorhaben und einer geltenden Pflicht unterscheiden.

Was bedeutet das für Handwerksunternehmer?

Für Handwerksunternehmer entsteht aktuell noch kein Anlass, ihre Kassenführung allein aufgrund des Entwurfs umzustellen. Es ist aber sinnvoll, die betrieblichen Berührungspunkte zu kennen. Dazu gehören Barzahlungen im Laden, auf Märkten, bei Veranstaltungen, in mobilen Verkaufsfahrzeugen oder direkt beim Kunden.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Abläufe, bei denen Belege, Kassendaten und ergänzende Unterlagen nicht an einem festen Ort zusammenlaufen. Mobile Einsätze können die Dokumentation erschweren, weil mehrere Personen, Geräte oder Übergabewege beteiligt sind. Eine nachvollziehbare Organisation ist deshalb unabhängig vom Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens wertvoll.

Auch angrenzende Vorgaben sollten nicht isoliert betrachtet werden. Einen breiteren Überblick bietet der Beitrag zu Kassenpflicht, Altersvorsorge und Betrugsrisiken. Für die Qualität steuerlicher Unterlagen ist außerdem relevant, was das Finanzamt bei mitarbeitenden Familienangehörigen prüft.

Die geplante Bagatellgrenze sollte zudem nicht als allgemeine Befreiung von Dokumentationspflichten verstanden werden. Aus der vorliegenden Zusammenfassung geht lediglich hervor, dass eine solche Grenze bei der Belegausgabepflicht vorgesehen ist. Weitergehende Aussagen wären verfrüht.

Handlungsempfehlungen: Vier-Punkte-Check für den Betrieb

  1. Bargeldprozesse erfassen: Notieren Sie, wo im Betrieb Bargeld angenommen wird und welche Kassen, mobilen Geräte oder manuellen Übergaben dabei zum Einsatz kommen.

  2. Belegabläufe prüfen: Halten Sie fest, wie Belege derzeit ausgegeben, abgelegt und mit den jeweiligen Geschäftsvorgängen verbunden werden. Ändern Sie den Prozess erst, wenn verbindliche Regeln vorliegen.

  3. Mobile Tätigkeiten kennzeichnen: Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb außerhalb einer festen Betriebsstätte Bargeldgeschäfte abwickelt. Diese Einsätze könnten mit Blick auf die geplante Erweiterung der Kassen-Nachschau besonders relevant werden.

  4. Verantwortung und Beobachtung festlegen: Bestimmen Sie eine Person, die das Gesetzgebungsverfahren verfolgt und bei einem Beschluss Steuerberatung, Kassenanbieter und Buchhaltung zusammenbringt. Bei der technischen Abstimmung können auch Erfahrungen aus der E-Rechnung im Baugewerbe hilfreich sein. Für zusammenhängende Zahlungs- und Buchungsprozesse lohnt zudem ein Blick auf die Prüfung des Vorsteuerabzugs bei Vorauszahlungen.

Häufige Fragen

Gelten die geplanten Änderungen zur Kassenführung bereits?

Nein. Die Änderungen sind Teil eines Gesetzentwurfs und noch nicht beschlossen. Bestehende Prozesse sollten daher nicht allein aufgrund der angekündigten Pläne geändert werden.

Was ist bei der Belegausgabepflicht vorgesehen?

Geplant ist eine Bagatellgrenze. Aus der vorliegenden Zusammenfassung ergeben sich jedoch keine verbindlichen Einzelheiten zu ihrer späteren Ausgestaltung.

Wer sollte sich mit der erweiterten Kassen-Nachschau befassen?

Vor allem Betriebe mit Bargeldumsätzen und mobile Anbieter sollten prüfen, ob ihre Arbeitsweise betroffen sein könnte. Besondere Bedeutung hat das Thema für Tätigkeiten außerhalb einer festen Betriebsstätte.