Software für Tischler- und Schreinerhandwerk: worauf es im Gewerk ankommt
Kein anderes der hier behandelten Gewerke fertigt so oft Einzelstücke. Damit verschiebt sich die Anforderung an eine Software: Nicht der wiederkehrende Wartungstermin ist das Problem, sondern der Weg von der Zeichnung über die Stückliste bis an die Maschine – und die Frage, was ein Einzelstück tatsächlich gekostet hat.
Was eine Software im Tischler-Betrieb abbilden muss
Weg zur Maschine
Nachkalkulation je Einzelstück
Zuschnitt und Verschnitt
Montage als eigener Vorgang
Normen, Standards und Datenformate
ATV DIN 18355 „Tischlerarbeiten“
BTL / BTLx (Building Transfer Language), Version 10
GAEB DA XML
Bevor Sie vergleichen
Anders als im SHK- und Elektrohandwerk gibt der Bundesinnungsverband für das Tischler- und Schreinerhandwerk keine eigenen Datenformate oder Software-Schnittstellen heraus. Wer hier nach einem Verbandsstandard sucht, sucht vergeblich – die relevanten Formate kommen aus der Konstruktions- und Maschinenwelt.
Häufige Fragen zu Software im Tischler-Handwerk
Was muss eine Software für Tischler können?
Sie muss die Stückliste aus der Konstruktion übernehmen statt sie erneut zu erfassen, den Weg zur CNC-Maschine offenhalten, je Auftrag nachkalkulieren und die Montage als eigenen Vorgang mit eigenem Termin führen.
Welches Format überträgt Daten vom CAD an die CNC-Maschine?
Für Holzkonstruktionen ist BTL beziehungsweise BTLx (Building Transfer Language) das etablierte Übergabeformat; aktuell ist Version 10. Entscheidend ist, welche Formate die vorhandene Maschine tatsächlich einliest.
Gibt es einen Verbandsstandard für Tischler-Software?
Nein. Anders als im SHK-Handwerk mit IDS oder DATANORM gibt der Bundesinnungsverband für Tischler und Schreiner keine eigenen Datenformate oder Schnittstellen heraus. Maßgeblich sind die Formate aus der Konstruktions- und Maschinenwelt.
Welche VOB-Vertragsbedingungen gelten für Tischlerarbeiten?
Die ATV DIN 18355 „Tischlerarbeiten". Je nach Leistung greifen angrenzend DIN 18357 für Beschlagarbeiten, DIN 18361 für Verglasungsarbeiten, DIN 18358 für Rollladenarbeiten und DIN 18334 für Zimmer- und Holzbauarbeiten.
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Diese Seite nennt bewusst keine Produkte. Das Magazin gibt keine bezahlten Empfehlungen ab und bewertet keine Software, die es nicht selbst geprüft hat.