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Unabhängiges Journal für HandwerksunternehmerDienstag, 15. September 2026Suche

Stundenverrechnungssatz berechnen: Schritt für Schritt zur eigenen Zahl

Die Zahl steht in keiner Branchentabelle. Wie sich der eigene Stundenverrechnungssatz Schritt für Schritt errechnet – und an welcher Stelle sich die meisten Betriebe verrechnen.

Zeichnung: links eine Säule aus vier gestapelten Kostenblöcken, rechts eine Reihe von Strichen mit Lücken.
ABB. 01 — Links die Kosten, rechts die Stunden, die sich wirklich verkaufen lassen. Der Stundensatz ist der Bruch aus beidem.

Der Stundenverrechnungssatz ist keine Marktzahl zum Abschreiben. Er ist ein Bruch: alle Kosten des Betriebs geteilt durch die produktiven Stunden. Wer den Nenner nicht kennt, kalkuliert seine Marge weg und merkt es oft erst beim Jahresabschluss.

Für Solo-Betriebe gilt dasselbe, mit einem wichtigen Zusatz: Der eigene Unternehmerlohn gehört in die Rechnung. Fehlt er, arbeitet der Inhaber rechnerisch zum Nulltarif.

Der Nachbarbetrieb kennt Ihren Stundensatz nicht

„Was nimmst du die Stunde?“ ist unter Handwerkschefs eine verständliche Frage. Für die eigene Kalkulation taugt die Antwort trotzdem nicht.

Eine Tischlerei mit eigener Werkstatt, mehreren Maschinen und einer Bürokraft hat andere Kosten als ein Schreiner, der allein montiert. Ein Metallbaubetrieb mit viel Montage, Transport und Aufmaß verkauft andere Stunden als ein Betrieb, der überwiegend in der Werkhalle fertigt.

Der Stundenverrechnungssatz muss deshalb zum eigenen Betrieb passen. Er beantwortet nicht die Frage, was der Markt akzeptiert. Er zeigt zuerst, was eine verkaufte Stunde mindestens einbringen muss, damit Kosten, Unternehmerlohn, Wagnis und Gewinn gedeckt sind.

Der Preis im Angebot kann danach höher oder niedriger liegen. Bei einer einfachen, gut planbaren Arbeit kann ein Betrieb anders kalkulieren als bei einer Montage mit unklaren Baustellenbedingungen. Aber ohne eigene Untergrenze wird aus Preisverhandlung schnell ein Verlustgeschäft.

Im Zähler stehen alle Kosten des Betriebs

Der Zähler umfasst nicht nur den Stundenlohn des Gesellen. Wer allein den Lohn hochrechnet, vergisst genau die Kosten, die am Monatsende trotzdem vom Konto gehen.

Dazu gehören die Lohnkosten einschließlich der gesetzlichen Arbeitgeberanteile. Für 2026 sind das 21,15 Prozent des Bruttolohns: 9,3 Prozent Rentenversicherung, 7,3 Prozent Krankenversicherung plus 1,45 Prozent Anteil am durchschnittlichen Zusatzbeitrag, 1,8 Prozent Pflegeversicherung und 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung.

Hinzu kommt die Insolvenzgeldumlage von 0,15 Prozent. U1- und U2-Umlagen dürfen nicht mit einer pauschalen Zahl angesetzt werden: Die Krankenkasse und der gewählte Erstattungssatz bestimmen den Wert. Nehmen Sie ihn aus Ihrer eigenen Lohnabrechnung.

Auch der Beitrag zur Berufsgenossenschaft braucht den eigenen Wert. Er hängt von Gefahrtarif und Gefahrklasse ab. Für Bauhandwerk ist die BG BAU zuständig; für Tischlerei und Metallbau gelten je nach Betrieb andere Grundlagen.

In den Zähler gehören außerdem Gemeinkosten: Miete, Energie, Fahrzeuge, Versicherungen, Software, Werkzeuge, Telefon, Büro und nicht direkt berechenbare Arbeitszeit. Auch der Unternehmerlohn gehört hinein. Der Betrieb darf seinen Inhaber nicht nur dann bezahlen, wenn am Ende zufällig Geld übrig bleibt.

Wagnis und Gewinn stehen ebenfalls im Zähler. Wagnis fängt Risiken wie Gewährleistung, Nacharbeit oder Zahlungsausfälle ab. Gewinn schafft Spielraum für Investitionen und macht den Betrieb langfristig etwas wert.

Produktive Stunden entscheiden über die Rechnung

Der Nenner ist das Herzstück der ganzen Rechnung. Nicht jede bezahlte Stunde ist eine Stunde, die auf einer Rechnung oder im Leistungsverzeichnis landen kann.

Die Kalender-Treppe für 2026 beginnt nachvollziehbar:

RechenschrittTage
Kalendertage365
Werktage Montag bis Freitag261
abzüglich bundeseinheitliche Feiertage auf Werktagen7
Arbeitstage vor Urlaub und Krankheit254
abzüglich Urlaub und Krankheitbetriebsindividuell
Anwesenheitstagebetriebsindividuell
abzüglich unproduktive Zeitenbetriebsindividuell
Produktive Stundenbetriebsindividuell

2026 fallen sieben bundeseinheitliche Feiertage auf Werktage. Daraus werden 254 Arbeitstage vor Urlaub und Krankheit. Je nach Bundesland kommen weitere Feiertage hinzu.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage. Im Bauhauptgewerbe gelten 30 Arbeitstage nach BRTV-Bau. Für Tischlerei und Metallbau darf daraus keine pauschale Vorgabe abgeleitet werden: Entscheidend sind Vertrag, Tarifbindung und die Regelung im eigenen Betrieb.

Für Krankheit liefert die Statistik nur einen Ausgangspunkt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren 2025 im Durchschnitt 14,6 Arbeitstage krankgemeldet. Diese Zahl erfasst jedoch nur Krankmeldungen von mehr als drei Tagen. Die tatsächlichen Fehlzeiten liegen höher; Krankenkassen weisen deshalb höhere Werte aus.

Danach kommen die Zeiten, die in keinem Auftrag landen: Fahrzeug beladen, Material holen, Aufmaß vorbereiten, Besprechungen, Werkstatt aufräumen, Nacharbeit, Weiterbildung oder Leerlauf zwischen zwei Terminen. Sie sind nicht wertlos. Sie sind nur nicht direkt verkaufbar.

Genau hier wird Zeiterfassung zur Datengrundlage der Kalkulation. Ein Betrieb, der Stunden auf Zetteln sammelt, aber nie gegen den Auftrag nachkalkuliert, schätzt seine produktiven Stunden nur. Erst die Nachkalkulation zeigt, wie viele Stunden aus dem Kalender tatsächlich abrechenbar wurden.

Ein Beispiel mit offen gelegten Annahmen

Das folgende Beispiel zeigt die Rechenlogik für einen Metallbaubetrieb mit drei produktiv arbeitenden Fachkräften. Es sind ausdrücklich keine Branchenwerte. Bruttostundenlohn, Gemeinkosten, Unternehmerlohn, Wagnis und Gewinn sowie der Anteil unproduktiver Zeiten sind offene Annahmen und müssen im eigenen Betrieb ersetzt werden.

Wir setzen im Beispiel an:

  • drei Fachkräfte mit jeweils 25 Euro Bruttostundenlohn

  • acht bezahlte Stunden je Werktag

  • 30 Urlaubstage je Fachkraft

  • 14,6 Krankheitstage je Fachkraft

  • 25 Prozent unproduktive Zeit an den Anwesenheitstagen

  • 90.000 Euro Gemeinkosten im Jahr

  • 60.000 Euro Unternehmerlohn im Jahr

  • 30.000 Euro für Wagnis und Gewinn im Jahr

  • 6.000 Euro für U1, U2 und Berufsgenossenschaft im Jahr, ausschließlich als angenommener Beispielwert

Zuerst die Lohnkosten. Bei 261 Werktagen und acht Stunden ergeben sich je Fachkraft 2.088 bezahlte Stunden. Bei drei Fachkräften sind das 6.264 Stunden.

Der angenommene Bruttolohn beträgt damit 156.600 Euro. Darauf kommen 21,15 Prozent gesetzliche Arbeitgeberanteile: 33.120,90 Euro. Die Insolvenzgeldumlage von 0,15 Prozent ergibt 234,90 Euro. Zusammen mit den angesetzten 6.000 Euro für U1, U2 und Berufsgenossenschaft ergeben sich 195.955,80 Euro Personalkosten.

Jetzt der Nenner. Von 254 Arbeitstagen ziehen wir im Beispiel 30 Urlaubstage und 14,6 Krankheitstage ab. Das ergibt 209,4 Anwesenheitstage je Fachkraft.

Multipliziert mit acht Stunden ergeben sich 1.675,2 Anwesenheitsstunden je Fachkraft. Davon sind im Beispiel 25 Prozent unproduktiv. Übrig bleiben 1.256,4 produktive Stunden je Fachkraft, bei drei Fachkräften also 3.769,2 produktive Stunden.

Der vollständige Zähler lautet:

  • 195.955,80 Euro Personalkosten

  • 90.000 Euro Gemeinkosten

  • 60.000 Euro Unternehmerlohn

  • 30.000 Euro Wagnis und Gewinn

Das sind zusammen 375.955,80 Euro. Geteilt durch 3.769,2 produktive Stunden ergibt das einen Stundenverrechnungssatz von 99,74 Euro.

Das ist keine Empfehlung für Metallbau oder Tischlerei. Es ist ein transparentes Rechenbeispiel. Ändert sich nur eine Annahme bei den produktiven Stunden, ändert sich der Satz spürbar.

An diesen Stellen wird die Kalkulation teuer falsch

Der häufigste Fehler ist ein zu großer Nenner. Wer alle Anwesenheitsstunden als abrechenbar zählt, verteilt die Kosten auf Stunden, die nie bezahlt werden.

In der Tischlerei passiert das schnell: Ein Geselle baut eine Treppe, lädt Material, fährt zur Baustelle, spricht mit dem Bauleiter und beseitigt nach der Montage einen kleinen Schaden. Nur ein Teil dieser Zeit steht sauber im Auftrag. Die übrigen Zeiten müssen trotzdem über die Kalkulation finanziert werden.

Der zweite Fehler ist, nur die Lohnnebenkosten zu berücksichtigen und die Gemeinkosten kleinzurechnen. Eine Maschine, die Stillstand hat, ein Büro, das Angebote schreibt, und ein Fahrzeug, das zum Kunden fährt, verschwinden nicht aus der Rechnung, weil sie gerade keiner Position zugeordnet sind.

Der dritte Fehler: Der Unternehmerlohn fehlt. Das ist besonders bei kleineren Betrieben verbreitet, weil der Inhaber selbst auf Baustellen arbeitet. Der Betrieb wirkt dann auf dem Papier rentabel, obwohl der Chef seinen eigenen Einsatz nicht bezahlt bekommt.

Eine Kfz-Werkstatt kann als Kontrast zeigen, warum Vorsicht nötig ist: Dort lassen sich Werkstattstunden und Material oft anders trennen als bei einer individuellen Montage im Metallbau. Übernehmen Sie deshalb weder fremde Sätze noch fremde Produktivitätsannahmen.

Das Rechenschema für Ihre eigene Zahl

Dieses Schema lässt sich direkt in eine Kalkulation oder Tabellenkalkulation übernehmen:

  1. Bruttolohnkosten: [Bruttolohn aller produktiven Mitarbeiter]

  2. Arbeitgeberkosten: [Bruttolohnkosten × 21,15 %] + [Bruttolohnkosten × 0,15 % Insolvenzgeldumlage] + [U1] + [U2] + [Berufsgenossenschaft]

  3. Gesamtkosten: [Bruttolohnkosten] + [Arbeitgeberkosten] + [Gemeinkosten] + [Unternehmerlohn] + [Wagnis und Gewinn]

  4. Anwesenheitsstunden: [Arbeitstage nach Feiertagen] − [Urlaubstage] − [Krankheitstage], dann × [Arbeitsstunden pro Tag]

  5. Produktive Stunden: [Anwesenheitsstunden] − [unproduktive Stunden]

  6. Stundenverrechnungssatz: [Gesamtkosten] ÷ [produktive Stunden]

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Stundenverrechnungssatz?

Addieren Sie Bruttolöhne, Arbeitgeberkosten, Gemeinkosten, Unternehmerlohn sowie Wagnis und Gewinn. Teilen Sie diese Summe durch die produktiven Stunden des Betriebs. Die produktiven Stunden erhalten Sie aus erfassten und nachkalkulierten Auftragszeiten, nicht aus den bezahlten Kalenderstunden.

Was ist der Unterschied zwischen Stundenlohn und Stundenverrechnungssatz?

Der Stundenlohn ist das Bruttoentgelt eines Mitarbeiters für eine Arbeitsstunde. Der Stundenverrechnungssatz muss darüber hinaus Arbeitgeberanteile, Gemeinkosten, Unternehmerlohn sowie Wagnis und Gewinn abdecken. Deshalb liegt er deutlich über dem Stundenlohn eines Gesellen.

Wie viele produktive Stunden hat ein Mitarbeiter im Jahr?

2026 führen 365 Kalendertage über 261 Werktage und sieben bundeseinheitliche Feiertage auf Werktagen zu 254 Arbeitstagen vor Urlaub und Krankheit. Danach werden Urlaub, Krankheit und weitere betriebliche Fehlzeiten abgezogen. Wie viele der verbleibenden Stunden produktiv sind, ist betriebsindividuell und muss die Nachkalkulation zeigen.

Warum ist mein Stundensatz höher als der Stundenlohn meiner Gesellen?

Von einer verkauften Stunde müssen nicht nur der Lohn, sondern auch Sozialabgaben, Umlagen, Berufsgenossenschaft, Fahrzeuge, Werkstatt, Büro und unproduktive Zeiten bezahlt werden. Hinzu kommen Unternehmerlohn, Wagnis und Gewinn. Der Stundensatz finanziert den gesamten Betrieb, nicht nur die Arbeit einer Person.

Quellen & Rechtsgrundlagen: Beitragssätze zur Sozialversicherung 2026 · § 360 SGB III (Insolvenzgeldumlage) · § 3 BUrlG (Mindesturlaub) · § 8 BRTV-Bau (Urlaub im Baugewerbe) · Statistisches Bundesamt, Krankenstand 2025