Software für Elektro- und Informationstechnik: worauf es im Gewerk ankommt
Im Elektrohandwerk entscheidet die Dokumentation über die Haftung. Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 verlangen acht konkrete Angaben je Prüfvorgang, und die Prüffristen legt der Betrieb selbst fest – sie stehen in keiner Tabelle. Was eine Software dafür leisten muss und woran gute von schlechter Prüfdokumentation zu unterscheiden ist.
Was eine Software im Elektro-Betrieb abbilden muss
Acht Pflichtangaben je Prüfung
Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung
Messgerätedaten übernehmen
Anschluss ans Installateurverzeichnis
Normen, Standards und Datenformate
DGUV Vorschrift 3, § 5 Absatz 1
DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702
VDE-AR-N 4100:2026-04
ATV DIN 18382
Bevor Sie vergleichen
E-CHECK ist eine geschützte Marke der E-Handwerke, keine Rechtsvorschrift und keine Norm. Die Prüfpflicht folgt aus Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3, die Prüftechnik aus den VDE-Normen. Eine Software sollte den E-CHECK deshalb als Produktvariante der Prüfleistung führen – nicht als eigene Rechtsgrundlage.
Häufige Fragen zu Software im Elektro-Handwerk
Schreibt die DGUV Vorschrift 3 eine Prüfung alle vier Jahre vor?
Nein. Die Prüffristen legt der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest und dokumentiert sie. Die Tabellen in den Durchführungsanweisungen sind ausdrücklich nur eine Entscheidungshilfe; Abweichungen sind zu begründen.
Was muss in einem Prüfprotokoll stehen?
Die eindeutige Identifikation der Anlage oder des Betriebsmittels, Datum und Umfang der Prüfung mit Normengrundlage, der Prüfanlass, das Ergebnis, die Prüffrist, die Prüfperson, das verwendete Prüf- und Messgerät sowie die Unterschrift oder elektronische Signatur.
Sind Prüfplaketten Pflicht?
Nicht generell. Nur für ortsveränderliche Betriebsmittel und Betriebsmittel nichtstationärer Anlagen verlangt die Betriebssicherheitsverordnung einen Nachweis über die erfolgte Prüfung am Einsatzort – die Plakette ist dafür eine Möglichkeit, keine Pflicht.
Ist der E-CHECK gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. E-CHECK ist eine Marke der Elektrohandwerke. Vorgeschrieben sind die Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3; der E-CHECK ist eine Form, diese Leistung gegenüber Kunden anzubieten und zu dokumentieren.
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