Zum Inhalt springen
Unabhängiges Journal für HandwerksunternehmerDienstag, 15. September 2026Suche
Gewerk: Elektro5 Anforderungen
Herstellerunabhängige Einordnung

Software für Elektro- und Informationstechnik: worauf es im Gewerk ankommt

Im Elektrohandwerk entscheidet die Dokumentation über die Haftung. Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 verlangen acht konkrete Angaben je Prüfvorgang, und die Prüffristen legt der Betrieb selbst fest – sie stehen in keiner Tabelle. Was eine Software dafür leisten muss und woran gute von schlechter Prüfdokumentation zu unterscheiden ist.

Zu den Anforderungen Ohne bezahlte Empfehlungen · keine Produktnamen

Was eine Software im Elektro-Betrieb abbilden muss

Anforderung

Gerätekartei mit Prüfhistorie

Die Unfallverhütungsvorschrift nennt Prüfbuch, Gerätekartei, Anlagenordner und Datenbank ausdrücklich als übliche Dokumentationsformen. Eine Software, die je Kunde eine Gerätekartei mit Historie führt, bildet damit genau die vorgesehene Struktur ab.
Lässt sich ein einzelnes Betriebsmittel über Jahre und über mehrere Prüfungen hinweg verfolgen?
Anforderung

Acht Pflichtangaben je Prüfung

Ein Prüfnachweis braucht die eindeutige Identifikation des Betriebsmittels, Datum und Umfang mit Normengrundlage, den Prüfanlass, das Ergebnis, die nächste Frist, die Prüfperson, das verwendete Messgerät und die Unterschrift. Ein Freitextfeld erfüllt das nicht.
Erzwingt das Protokollformular diese Angaben, oder kann man es halb ausgefüllt abschließen?
Anforderung

Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung

Die Fristen sind keine festen Vorgaben, sondern vom Unternehmer festzulegen und zu begründen. Eine Software mit fest verdrahtetem Vier-Jahres-Rhythmus bildet die Rechtslage falsch ab.
Lässt sich die Frist je Betriebsmittel individuell setzen – und der Grund dafür hinterlegen?
Anforderung

Messgerätedaten übernehmen

Messwerte abzutippen ist die häufigste Fehlerquelle im Prüfgeschäft und kostet die meiste Zeit. Der Weg vom Prüfgerät ins Protokoll sollte ohne Tastatur auskommen.
Welche Prüfgeräte lassen sich einlesen, und in welchem Format?
Anforderung

Anschluss ans Installateurverzeichnis

Arbeiten hinter der Hausanschlusssicherung darf nur ausführen, wer in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Anmeldungen und Fertigmeldungen laufen über den jeweiligen Netzbetreiber und gehören in den Auftragsablauf.
Lassen sich Netzbetreiber-Vorgänge einem Auftrag zuordnen und deren Stand verfolgen?

Normen, Standards und Datenformate

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

DGUV Vorschrift 3, § 5 Absatz 1

Prüfpflicht für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, ergänzt um die §§ 14 bis 17 der Betriebssicherheitsverordnung.
VDE

DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702

Arbeitsteilig: Erstprüfung, Wiederholungsprüfung im Betrieb sowie Prüfung nach Instandsetzung und Änderung von Geräten.
VDE FNN

VDE-AR-N 4100:2026-04

Technische Anschlussregeln Niederspannung: Planung, Errichtung, Betrieb und Anschluss am Niederspannungsnetz einschließlich Zählerplatz und Datenübertragung.
Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (VOB/C)

ATV DIN 18382

Elektro-, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen. Seit der Überarbeitung von September 2023 auch für Sicherheits- und medientechnische Anlagen.

Bevor Sie vergleichen

Einordnung

E-CHECK ist eine geschützte Marke der E-Handwerke, keine Rechtsvorschrift und keine Norm. Die Prüfpflicht folgt aus Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3, die Prüftechnik aus den VDE-Normen. Eine Software sollte den E-CHECK deshalb als Produktvariante der Prüfleistung führen – nicht als eigene Rechtsgrundlage.

Service

Häufige Fragen zu Software im Elektro-Handwerk

Schreibt die DGUV Vorschrift 3 eine Prüfung alle vier Jahre vor?

Nein. Die Prüffristen legt der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest und dokumentiert sie. Die Tabellen in den Durchführungsanweisungen sind ausdrücklich nur eine Entscheidungshilfe; Abweichungen sind zu begründen.

Was muss in einem Prüfprotokoll stehen?

Die eindeutige Identifikation der Anlage oder des Betriebsmittels, Datum und Umfang der Prüfung mit Normengrundlage, der Prüfanlass, das Ergebnis, die Prüffrist, die Prüfperson, das verwendete Prüf- und Messgerät sowie die Unterschrift oder elektronische Signatur.

Sind Prüfplaketten Pflicht?

Nicht generell. Nur für ortsveränderliche Betriebsmittel und Betriebsmittel nichtstationärer Anlagen verlangt die Betriebssicherheitsverordnung einen Nachweis über die erfolgte Prüfung am Einsatzort – die Plakette ist dafür eine Möglichkeit, keine Pflicht.

Ist der E-CHECK gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. E-CHECK ist eine Marke der Elektrohandwerke. Vorgeschrieben sind die Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3; der E-CHECK ist eine Form, diese Leistung gegenüber Kunden anzubieten und zu dokumentieren.

Dazu im Magazin

Dieselbe Frage in anderen Gewerken

Diese Seite nennt bewusst keine Produkte. Das Magazin gibt keine bezahlten Empfehlungen ab und bewertet keine Software, die es nicht selbst geprüft hat.