Software für Maler- und Lackiererhandwerk: worauf es im Gewerk ankommt
Im Malerhandwerk entscheidet das Aufmaß über die Marge. Die Regeln dafür stehen in der VOB Teil C und sind alles andere als selbstverständlich: Öffnungen werden bis zu einer bestimmten Größe übermessen, darüber abgezogen, und die Grenze ist je nach Gewerk unterschiedlich. Was eine Software deshalb rechnen können muss.
Was eine Software im Maler-Betrieb abbilden muss
Keine starre Abzugsregel über alle Gewerke
Unterbrechungen richtig behandeln
Untergrundprüfung und Bedenkenanmeldung
Alt- und Schadstoffbau erkennen
Normen, Standards und Datenformate
ATV DIN 18363 „Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen“
BFS-Fachregeln
§§ 11 und 11a Gefahrstoffverordnung
Bevor Sie vergleichen
Die ATV DIN 18363 gilt nur, wenn die VOB/B vereinbart wurde – bei Privatkunden ist das die Ausnahme. Trotzdem lohnt es sich, nach denselben Regeln aufzumessen: Sie sind eingeführt, nachvollziehbar und im Streitfall erklärbar. Eine Software sollte deshalb beide Fälle beherrschen, statt stillschweigend einen zu unterstellen.
Häufige Fragen zu Software im Maler-Handwerk
Werden Fenster und Türen beim Maleraufmaß abgezogen?
Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Aussparungen und Öffnungen bis 2,50 Quadratmeter Einzelgröße übermessen, also mitgerechnet. Erst darüber werden sie abgezogen. Nischen rechnet man unabhängig von der Größe gesondert.
Gilt die 2,50-Quadratmeter-Grenze für alle Gewerke?
Nein. Sie gilt unter anderem für Maler-, Tischler-, Trockenbau-, Putz-, Mauer- und Tapezierarbeiten. Für Fliesen-, Estrich- und Bodenbelagsarbeiten liegt die Grenze bei 0,1 Quadratmeter. Eine Software mit starrer Abzugsregel rechnet in mehreren Gewerken falsch.
Welche Fachregeln gelten im Malerhandwerk?
Die Fachregeln des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz, kurz BFS. Sie beschreiben den fachlich anerkannten Stand und werden fortlaufend überarbeitet; zuletzt erschienen die Fachregeln Nr. 13 und Nr. 21 im Juni 2026 in neuer Fassung.
Ab welchem Baujahr muss ich mit Asbest rechnen?
Maßgeblicher Stichtag ist der 31. Oktober 1993. Wurde mit dem Bau danach begonnen, kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist. Bei älteren Objekten ist vor Beginn zu prüfen; Tätigkeiten mit Asbest sind spätestens eine Woche vorher anzuzeigen.
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Diese Seite nennt bewusst keine Produkte. Das Magazin gibt keine bezahlten Empfehlungen ab und bewertet keine Software, die es nicht selbst geprüft hat.