Handwerkskammer zu Köln
50667 Köln
Sie führen einen Dachdecker-Betrieb in Köln? Hier finden Sie alle wichtigen lokalen Kontakte, Wetterdaten und aktuellen Regulierungen für Handwerksunternehmer in der Region Köln.
Ruhige Lage für arbeiten auf dem dach, Böen um 38 km/h.
Dachdecker ist ein zulassungspflichtiges Handwerk — Nummer 4 der Anlage A zur Handwerksordnung. Wer einen Betrieb führt, muss in der Handwerksrolle stehen, und geführt wird sie von der Handwerkskammer zu Köln am Heumarkt. Der Anruf dort ist der kürzeste Weg zur Gewissheit. Ein zweiter Prüfstein ist der Umgang mit der Genehmigung: Köln nimmt Bauanträge seit Anfang 2025 nur noch digital über das Bauportal.NRW entgegen, und die Anmeldung dafür läuft über die BundID. Wer als Auftraggeber unsicher ist, ob sein Vorhaben überhaupt genehmigungspflichtig ist, bekommt beim Bauaufsichtsamt werktags zwischen 10 und 12 Uhr eine Antragsberatung — kostenlos und vor jedem Angebot sinnvoll.
Zum Stundenverrechnungssatz im Dachdeckerhandwerk gibt es keine öffentliche, methodisch dokumentierte Erhebung, weder für Köln noch bundesweit. Nachprüfbar ist allein die Lohnuntergrenze: 16,60 € je Stunde für Gesellen, ab 2027 dann 17,10 €. Was den Kölner Fall von anderen Großstädten unterscheidet, ist nicht der Preis, sondern was am Ende davon übrig bleibt: Die Stadt hat ihre Förderung der Gebäudesanierung eingestellt und nimmt keine neuen Anträge mehr an. Wer in München oder Hamburg saniert, bekommt zum Bundeszuschuss noch einen kommunalen dazu — in Köln nicht. Bei der Angebotsprüfung lohnt sich deshalb der Blick auf die Nettobelastung nach Förderung, nicht nur auf die Angebotssumme.
Zwei Ebenen, nicht drei. Der Bund fördert die Dämmung der Gebäudehülle über die BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 Prozent. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt ausgewählte Maßnahmen über progres.nrw — darauf verweist die Stadt Köln inzwischen selbst. Die kommunale Ebene fällt dagegen aus: Das städtische Programm zur Gebäudesanierung wird nicht fortgesetzt, neue Anträge werden nicht mehr angenommen; bereits eingereichte laufen weiter, Auskunft dazu gibt es dienstags und freitags von 9 bis 12 Uhr. Für den Zeitpunkt gilt beim Bund wie überall: erst der Antrag, dann der Auftrag. Wer vorher unterschreibt, verliert den Anspruch.