Handwerkskammer für München und Oberbayern
80333 München
Sie führen einen Dachdecker-Betrieb in München? Hier finden Sie alle wichtigen lokalen Kontakte, Wetterdaten und aktuellen Regulierungen für Handwerksunternehmer in der Region München.
Niederschlag im Tagesverlauf — Abdichtungen und Notabdeckungen einplanen.
Das Dachdeckerhandwerk steht als Nummer 4 in Anlage A der Handwerksordnung und ist damit zulassungspflichtig: Wer einen Betrieb führt, muss in der Handwerksrolle eingetragen sein. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern führt dieses Verzeichnis — eine Auskunft dort ist der erste und härteste Prüfschritt. Die Mitgliedschaft in der Dachdeckerinnung München-Oberbayern ist freiwillig und ersetzt den Eintrag nicht, eröffnet aber bei späterem Streit den Weg zur Innungs-Schiedsstelle SEDO. Danach zählen Referenzobjekte im Stadtgebiet und ein schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis. Für Betriebe gilt die Umkehrung: Genau diese Nachweise — Rolleneintrag, Innung, Referenzen — gehören sichtbar auf die eigene Website, weil Auftraggeber in dieser Reihenfolge prüfen.
Einen belastbaren Durchschnitts-Stundensatz gibt es nicht: Zu Stundenverrechnungssätzen im Dachdeckerhandwerk existiert keine öffentliche, methodisch dokumentierte Erhebung — weder für München noch bundesweit. Belegbar ist nur die Untergrenze der Lohnkosten. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein Branchenmindestlohn von 16,60 € je Stunde für Gesellen, ab dem 1. Januar 2027 sind es 17,10 €. Das ist Lohn, nicht Verrechnungssatz — Gerüst, Entsorgung, Fahrzeit und Gemeinkosten kommen hinzu. In München treibt vor allem die Baustellenlogistik den Preis: Eine Halteverbotszone beantragt man beim Mobilitätsreferat, und die Bearbeitung dauert bei kleinen Baustellen bis zu drei, bei größeren bis zu sechs Wochen. Ein prüfbares Angebot weist Gerüststandzeit und Entsorgung getrennt aus.
Drei Ebenen, aber nur zwei zahlen Zuschüsse. Der Bund fördert die Dämmung der Gebäudehülle über die BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten; mit individuellem Sanierungsfahrplan sind es 20 Prozent, wofür ein Investitionsvolumen von mindestens 30.000 € vorausgesetzt wird. Die Obergrenze liegt bei 30.000 € je erster Wohneinheit und Jahr, mit Sanierungsfahrplan bei 60.000 €. Bayern hat kein eigenes Zuschussprogramm für energetische Sanierung — die BayernLabo vergibt ausschließlich zinsverbilligte Darlehen. Die Landeshauptstadt München fördert zusätzlich über das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude, das das frühere Förderprogramm Energieeinsparung abgelöst hat. Der Fehler, der auf beiden Zuschussebenen zur Ablehnung führt, ist derselbe: Beauftragung vor der Bewilligung. Beim Münchner Programm darf erst nach der zweiten Mitteilung gebaut werden.