Handwerkskammer zu Köln
50667 Köln
Sie führen einen Maler und Lackierer-Betrieb in Köln? Hier finden Sie alle wichtigen lokalen Kontakte, Wetterdaten und aktuellen Regulierungen für Handwerksunternehmer in der Region Köln.
Ruhige Lage für arbeiten im freien, Böen um 38 km/h.
Maler und Lackierer ist ein zulassungspflichtiges Handwerk, Nummer 10 der Anlage A zur Handwerksordnung. Geführt wird die Handwerksrolle von der Handwerkskammer zu Köln am Heumarkt; eine Auskunft dort beantwortet die Grundfrage in einem Anruf. Beim Angebot ist die Abgrenzung entscheidend: Anstricharbeiten brauchen keine Genehmigung, eine Fassadendämmung möglicherweise schon. Das Bauaufsichtsamt berät dazu werktags zwischen 10 und 12 Uhr, und diese Auskunft einzuholen ist billiger, als sie später zu brauchen. Der Antrag selbst läuft in Köln seit Anfang 2025 ausschließlich über das Bauportal.NRW, mit vorheriger Anmeldung per BundID.
Eine öffentliche Erhebung zu Stundenverrechnungssätzen im Malerhandwerk existiert nicht. Festgelegt ist allein der Branchenmindestlohn, und der gilt im Malerhandwerk nur für Gesellen: 16,13 € je Stunde. Für ungelernte Arbeitnehmer wurde keine Branchenuntergrenze erlassen. Was Köln von München und Hamburg unterscheidet, zeigt sich erst nach der Förderung: Die Stadt hat ihr Programm zur Gebäudesanierung eingestellt und nimmt keine neuen Anträge an. Eine Fassadendämmung wird hier also nur vom Bund bezuschusst, nicht zusätzlich von der Kommune. Bei der Angebotsprüfung zählt deshalb die Nettobelastung, nicht die Angebotssumme.
Der Anstrich wird nicht gefördert, die Dämmung schon — aber nur auf zwei von drei Ebenen. Der Bund zahlt über die BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA 15 Prozent der förderfähigen Kosten für die Gebäudehülle, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 Prozent. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert ausgewählte Maßnahmen über progres.nrw; darauf verweist die Stadt Köln selbst. Die Stadt fördert nicht mehr: Das kommunale Programm zur Gebäudesanierung wird nicht fortgesetzt, neue Anträge werden nicht angenommen. Für den Bundeszuschuss gilt, dass Gerüst und Entsorgung als Umfeldmaßnahmen mitgefördert werden — vorausgesetzt, sie stehen einzeln im Angebot und nicht unter „Sonstiges“.