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Unabhängiges Journal für HandwerksunternehmerDienstag, 15. September 2026Suche

Förderung für die Digitalisierung: Was Handwerksbetriebe 2026 noch beantragen können

go-digital und Digital Jetzt gibt es nicht mehr. Was auf Landesebene noch läuft, warum Anträge meist an der Reihenfolge scheitern – und warum der planbarere Hebel im Steuerrecht liegt.

Zeichnung: fünf Säulen auf einer Grundlinie; drei sind nur Umrisse, zwei massiv gefüllt.
ABB. 01 — Von den bekannten Programmen ist wenig übrig. Entscheidend ist, was davon für Ihr Bundesland gilt.

Die großen Bundesprogramme zur Förderung der Digitalisierung sind vorbei – und damit ist der Zuschuss für viele Handwerksbetriebe kein verlässlicher Finanzierungsplan mehr. Wer Geld und Marge schützen will, prüft zuerst das eigene Bundesland und nutzt danach die steuerlichen Wege.

Stand dieses Beitrags: 7. August 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Ein Programm mit guter Quote hilft nicht, wenn es bereits geschlossen ist oder der Antrag nach der Bestellung der Software eingeht.

Die bekannten Bundesprogramme sind beendet

go-digital kann nicht mehr beantragt werden. Das Programm lief am 31. Dezember 2024 aus. Noch 2024 bewilligte Projekte durften 2025 umgesetzt und abgerechnet werden, neue Anträge sind ausgeschlossen.

Auch Digital Jetzt ist Geschichte. Die Richtlinie war bis zum 31. Dezember 2023 befristet; das Portal wurde am 31. März 2026 abgeschaltet.

Das ist wichtig, weil Suchmaschinen noch viele alte Ratgeber ausspielen. Wer „Förderung Digitalisierung“ eingibt, landet schnell bei einem Programm, das längst tot ist. Auf Bundesebene gibt es im August 2026 keinen allgemeinen Investitionszuschuss für die Digitalisierung im Handwerk.

Übrig bleiben drei Wege: Beratungsförderung über das BAFA, Kredite über die KfW und Steuerregeln für Investitionen. Für eine neue Handwerkersoftware in der Zimmerei oder ein System für Aufträge und Teilelager in der Kfz-Werkstatt ist das meist realistischer als die Jagd nach einem allgemeinen Bundeszuschuss.

Auf Landesebene gibt es noch einzelne Wege

Diese Liste ist nicht vollständig. Sie umfasst nur Länder, für die belastbare Angaben vorliegen. Für alle anderen Länder entscheidet allein die aktuelle Auskunft der jeweiligen Förderbank oder des Programmportals.

BundeslandStand am 7. August 2026Was wichtig ist
BayernDigitalbonus läuft bis 31. Dezember 2027Für kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern, weniger als 50 Vollzeitäquivalenten und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme
ThüringenDigitalbonus gestoppt; InnoInvest läuftDigitalbonus seit 27. Juli 2026 wegen ausgeschöpfter Mittel nicht mehr beantragbar; InnoInvest fördert auch Digitalisierung von Betriebsprozessen
Baden-WürttembergZuschussvariante beendetDigitalisierungsfinanzierung der L-Bank läuft als Darlehen über die Hausbank
NiedersachsenBeide Digitalbonus-Programme ausgelaufenDigitalbonus.Niedersachsen-innovativ endete am 31. Dezember 2025
Nordrhein-WestfalenMID-Analyse und MID-Innovation eingestelltNeue Vorhaben werden seit 1. Januar 2026 durch die NRW.BANK betreut; aktuelle Möglichkeiten dort direkt prüfen

Der Digitalbonus Bayern ist für viele Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern der greifbarste Zuschuss. Er fördert bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Beim Standard sind bis zu 7.500 Euro möglich, beim Plus bis zu 30.000 Euro; die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen über 4.000 Euro liegen.

Für eine Kfz-Werkstatt kann das etwa bei einem größeren Paket aus Diagnose- und Betriebssoftware relevant werden. Für eine kleine Zimmerei mit einer einzelnen App oder einem Laptop lohnt sich der Antrag dagegen häufig nicht: Die Mindestausgaben und der Aufwand müssen zum Vorhaben passen.

In Thüringen ersetzt InnoInvest den gestoppten Digitalbonus nicht eins zu eins, öffnet aber einen Weg für digitale Betriebsprozesse. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Investitionssumme muss mindestens 5.000 Euro betragen, der maximale Zuschuss liegt bei 200.000 Euro. Die Richtlinie gilt seit dem 1. September 2025.

In Baden-Württemberg ist die frühere Digitalisierungsprämie Plus als Zuschuss seit dem 30. Juni 2025 ausgelaufen. Die L-Bank bietet stattdessen eine Digitalisierungsfinanzierung über die Hausbank an. Der Mindestkredit liegt bei 10.000 Euro, für kleine und mittlere Unternehmen sind bis zu 5 Millionen Euro möglich. Das ist kein Zuschuss – und für eine einzelne kleine Anschaffung oft zu groß.

Der Antrag scheitert meist vor dem ersten Klick

Erst beantragen, dann beauftragen. Diese Reihenfolge ist wichtiger als jede Förderquote. Eine unterschriebene Bestellung, ein Vertrag oder ein zu früher Projektstart kann den gesamten Zuschuss kosten.

Beim Digitalbonus Bayern darf ein Betrieb erst nach der Antragseingangsbestätigung per E-Mail förderunschädlich und auf eigenes Risiko beginnen. Beim BAFA ist eine rückwirkende Antragstellung ausgeschlossen. Der Vertrag mit dem Berater darf erst nach der Mitteilung des Prüfergebnisses geschlossen werden.

Bayern zeigt außerdem, warum ein Zuschuss kein Anspruch ist. Dort wird monatlich ein festes Antragskontingent freigegeben: um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag zählt. Ist es ausgeschöpft, geht es erst im Folgemonat weiter. Selbst vorbereitete Anträge lassen sich dann nicht mehr hochladen oder bearbeiten.

Für die Zimmerei heißt das: Nicht am Stichtag erst nach Angeboten, Handelsregisterdaten oder Angaben zur Investition suchen. Alles vorher vorbereiten. Für die Kfz-Werkstatt gilt dasselbe, wenn die neue Warenwirtschaft samt Schnittstellen geplant ist.

Seit Mai 2025 benötigt Bayern außerdem ein gültiges ELSTER-Unternehmenskonto. Auch Bescheide gehen nur noch digital dorthin. Wer das Konto erst am Antragstag einrichten will, baut sich eine unnötige Baustelle.

Förderprogramme können auch mitten im Jahr schließen. Thüringen hat das mit dem Antragsstopp Ende Juli 2026 gezeigt. Wer im Frühjahr recherchiert und im Herbst handeln will, sollte nicht mit alten Informationen rechnen.

BAFA und KfW: Hilfe für Beratung oder Finanzierung

Die BAFA-Förderung heißt offiziell Förderung von Unternehmensberatungen für KMU. Die Richtlinie gilt längstens für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Sie fördert Beratung, nicht die angeschaffte Software.

Praktisch kann eine Beratung sinnvoll sein, wenn eine Kfz-Werkstatt zuerst klären muss, wie Auftragsannahme, Teilelager und Werkstattplanung zusammenpassen. Auch eine Zimmerei kann damit prüfen lassen, wo Aufmaß, Kalkulation und Baustellendokumentation doppelt erfasst werden.

Förderfähig sind rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die die EU-KMU-Definition erfüllen. Für die Zielgruppe dieses Beitrags passt das in der Regel.

In den neuen Bundesländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der BAFA-Zuschuss 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 2.800 Euro. In den alten Bundesländern einschließlich Berlin und Region Leipzig sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro.

Es gibt keinen Rechtsanspruch. Zudem sind je Unternehmen höchstens fünf abgeschlossene Beratungen innerhalb der Laufzeit möglich, maximal zwei pro Jahr. Eine Beratung darf nicht länger als fünf Tage dauern, muss binnen sechs Monaten abgeschlossen sein und der Verwendungsnachweis wird online eingereicht.

Eine Fördermittelberatung lässt sich darüber nicht finanzieren. Auch steuerberatende Tätigkeiten, Rechts- und Versicherungsfragen, Gutachten sowie Seminare und Workshops fallen nicht darunter. Wer nur wissen will, welcher Zuschuss passt, spart sich diesen Antrag besser.

Der KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung läuft im August 2026 weiter. In Stufe 1, der Basisdigitalisierung, können KMU nach einem KfW-Digitalisierungs-Check unter anderem Hard- und Software, Weiterbildung, innerbetriebliche Breitbandnetze und Cloud-Migration finanzieren. Ein Zuschuss gehört in dieser Stufe nicht dazu.

Der Antrag läuft über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner. Die Bank prüft Bonität und Sicherheiten. Ohne vorbereitete Zahlen zum Vorhaben kostet der Weg Zeit. Für Stufen 2 und 3 kann zusätzlich ein ERP-Förderzuschuss von höchstens 200.000 Euro möglich sein; er unterliegt der De-minimis-Verordnung.

Steuerrecht ist oft der planbarere Hebel

Die Steuerersparnis kennt kein monatliches Antragskontingent. Sie ersetzt keine saubere Investitionsentscheidung, ist für viele Betriebe aber verlässlicher als ein Landesprogramm.

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG erlaubt, für künftige abnutzbare bewegliche Anlagegüter bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten gewinnmindernd abzuziehen. Die Summe aller Abzugsbeträge ist je Betrieb auf 200.000 Euro begrenzt. Der Gewinn im Abzugsjahr darf ebenfalls 200.000 Euro nicht überschreiten.

Das passt eher zu einer geplanten technischen Anschaffung als zu einer bloßen Softwarelizenz. Eine Kfz-Werkstatt kann damit beispielsweise eine künftig geplante, bewegliche Betriebsausstattung steuerlich vorbereiten. Die Investition muss dann auch erfolgen: Spätestens bis Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres muss der Betrag hinzugerechnet werden, sonst wird der Abzug rückgängig gemacht.

Die Nutzung muss bis Ende des Folgejahres der Anschaffung ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich erfolgen. Gerade bei Smartphone, Tablet oder Fahrzeug wird das schnell zum Problem, wenn die private Nutzung zu hoch ist.

Daneben gibt es die Sonderabschreibung: Im Anschaffungsjahr und den vier folgenden Jahren sind zusätzlich zur regulären Abschreibung insgesamt bis zu 40 Prozent möglich. Auch hier gilt unter anderem die Gewinngrenze von 200.000 Euro im Vorjahr. Degressive Abschreibung und Sonderabschreibung lassen sich kombinieren.

Bei Computerhardware, Peripheriegeräten sowie Betriebs- und Anwendersoftware darf nach einem BMF-Schreiben eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Das umfasst auch ERP-Software, Warenwirtschaft, Handwerkersoftware und Zeiterfassung.

Umgangssprachlich heißt das oft „Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter“. Steuerrechtlich ist das ungenau: Es ist keine eigene Sofortabschreibung. Praktisch kann die Abschreibung im Anschaffungsjahr vollständig erfolgen, ohne monatsgenaue Aufteilung. Die Wirtschaftsgüter gehören dennoch ins Bestandsverzeichnis.

Die Auswahl der Software selbst ist ein eigenes Thema. Erst den Ablauf in Werkstatt und Büro klären, dann kaufen – und die steuerliche Behandlung vorab mit der Steuerberatung abstimmen.

Den Stand prüfen und die Steuerberatung einschalten

Verbindlich ist nur die Förderbank des Landes oder das offizielle Programmportal. Ratgeberseiten führen ausgelaufene Programme oft jahrelang weiter. Vor jeder Bestellung deshalb Programmstatus, Antragsweg, Vorhabenbeginn und Kontingent direkt dort prüfen.

Die Handwerkskammer ist ein guter erster Ansprechpartner: Betriebs- und Digitalisierungsberatung ist für Mitgliedsbetriebe vielerorts kostenfrei. Für Klein- und Kleinstunternehmen bis 50 Beschäftigte kann auch der CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 eine sinnvolle Sicherheitsaufnahme sein. Die Kammer ersetzt aber keine Förderzusage.

Für die steuerliche Seite muss der Chef nicht selbst Paragraphen sortieren. Leiten Sie diesen Beitrag an die Steuerberatung weiter – mit diesem Satz:

„Bitte prüfen Sie vor unserer geplanten Investition: Können wir den Investitionsabzugsbetrag oder die Sonderabschreibung nach § 7g nutzen, und wie behandeln wir Hardware und Software im Anschaffungsjahr?“

Genau diese Frage gehört zur Steuerberatung, nicht zur Kammer. Sie entscheidet mit den aktuellen Betriebszahlen, ob der planbare Weg über das Steuerrecht für die Zimmerei oder Kfz-Werkstatt besser ist als ein Zuschuss mit engem Zeitfenster.

Häufige Fragen

Gibt es go-digital noch?

Nein. Das Bundesprogramm go-digital ist am 31. Dezember 2024 ausgelaufen; neue Förderanträge können nicht mehr gestellt werden. Projekte mit einer Bewilligung aus 2024 durften noch 2025 umgesetzt und abgerechnet werden.

Welche Digitalisierungsförderung gibt es 2026 für Handwerksbetriebe?

Allgemeine Bundeszuschüsse wie go-digital oder Digital Jetzt gibt es nicht mehr. Je nach Bundesland kommen Landesprogramme, die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung oder Kredite wie der KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung infrage. Zusätzlich können steuerliche Regeln für bestimmte Investitionen entlasten.

Kann ich eine Software steuerlich sofort absetzen?

Für Betriebs- und Anwendersoftware kann eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Praktisch ist dadurch ein voller Abschreibungsbetrag im Anschaffungsjahr möglich. Steuerrechtlich handelt es sich dabei aber nicht um eine eigene Sofortabschreibung; die Wirtschaftsgüter müssen weiterhin im Bestandsverzeichnis stehen.

Muss ich den Förderantrag stellen, bevor ich die Software kaufe?

Ja, bei den genannten Förderwegen muss der Antrag grundsätzlich vor dem förderrelevanten Projektbeginn gestellt werden. Eine unterschriebene Bestellung oder ein zu früh geschlossener Vertrag kann die Förderung ausschließen. Beim Digitalbonus Bayern ist ein Beginn erst nach der Antragseingangsbestätigung per E-Mail förderunschädlich und erfolgt auf eigenes Risiko.

Quellen & Rechtsgrundlagen: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Digitalbonus Bayern · Thüringer Aufbaubank, Digitalbonus und InnoInvest · NBank Niedersachsen, ausgelaufene Förderungen · BAFA, Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ · KfW, Merkblatt ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512) · § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung)