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Recht & Förderung
E-Rechnung im Bau: Zwei Erleichterungen bis 2030
Baubetriebe können Leistungsverzeichnisse anhängen und Abschläge in der Schlussrechnung aufführen – befristet bis 30. Juni 2030.
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Baubetriebe können Leistungsverzeichnisse anhängen und Abschläge in der Schlussrechnung aufführen – befristet bis 30. Juni 2030.
Empfangen müssen Betriebe E-Rechnungen längst. Ab 2027 wird auch der Versand Pflicht – für die meisten Handwerksbetriebe. Was jetzt zu tun ist.